Während es im Internet zahlreiche Informationen darüber gibt, wie die Abitur-Durchschnittsnote im Rahmen der „normalen“ Prüfungen an öffentlichen Schulen berechnet werden kann, so trifft dies auf die „Abiturprüfung für Externe“, umgangssprachlich oft „Externenabitur“ genannt, nicht zu. Im Folgenden erläutere ich die Berechnung dieser Durchschnittsnote für das Externenabitur in NRW.
Die Externenprüfung unterscheidet sich in einigen Punkten von der gewöhnlichen Abiturprüfung: Während es bei dieser in der Regel Vornoten gibt und die Prüflinge am Ende ihrer Schullaufbahn lediglich vier Prüfungen ablegen müssen (drei schriftliche und eine mündliche), so sind es im Externenabitur acht Prüfungen (vier schriftliche und vier mündliche). Diese Anzahl kann auf bis zu zwölf Prüfungen anwachsen, falls in jedem der vier schriftlichen Fächer (angesetzt oder freiwillig) eine mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt wird.
Achtung: Die Informationen in diesem Artikel beziehen sich ausschließlich auf das Externenabitur im Bundesland Nordrhein-Westfalen! Die Informationen stammen aus dem Jahr 2015, etwaige Änderungen sind möglich.
Wann hat man bestanden?
Die wichtigste Frage ist natürlich erst einmal: Unter welchen Voraussetzungen gilt die Abiturprüfung für Externe als bestanden? Dazu müssen einige Werte (zunächst im ersten Prüfungsteil) berechnet werden:
- Die Punktzahlen der beiden Leistungskurse werden addiert und anschließend mit 13 multipliziert.
- Hier müssen mindestens 130 Punkte erreicht werden.
- Die Punktzahlen der beiden Grundkurse werden addiert und anschließend mit 9 multipliziert.
- Diese beiden Werte werden addiert.
- Hier müssen mindestens 220 Punkte erreicht werden.
Folgende Bedingungen müssen desweiteren im schriftlichen Prüfungsteil erfüllt sein:
- Maximal zwei der vier Fächer dürfen mit einer Note schlechter als ausreichend (5 Punkte) bewertet sein.
- Kein Fach darf mit ungenügend (0 Punkte) bewertet sein.
Sind diese Bedingungen allesamt erfüllt, so gilt der erste, schriftliche Prüfungsteil als bestanden.
So lässt sich bestimmen, ob der zweite, mündliche Prüfungsteil erfolgreich bestanden wurde:
- Alle vier mündlichen Fächer werden addiert und anschließend mit 4 multipliziert.
- Hier müssen mindestens 80 Punkte erreicht werden.
Auch hier gelten die weiteren Bedingungen, wie schon im ersten Prüfungsteil:
- Maximal zwei der vier Fächer dürfen mit einer Note schlechter als ausreichend (5 Punkte) bewertet sein.
- Kein Fach darf mit ungenügend (0 Punkte) bewertet sein.
Werden alle Bedingungen erfüllt, so ist auch der zweite Prüfungsteil bestanden.
Um die Gesamtprüfung und somit das Abitur zu bestehen, muss nun noch folgendes beachtet werden:
- Beide Prüfungsteile müssen bestanden worden sein.
- Maximal drei Fächer dürfen schlechter als ausreichend (5 Punkte) bewertet worden sein.
Alles geschafft? Herzlichen Glückwunsch, du hast dein Abitur bestanden! Wie du nun deine Durchschnittsnote berechnen kannst, erfährst du im Folgenden.
Im Externenabitur machen die schriftlichen Fächer einen Großteil der Durchschnittsnote aus, nämlich ganze 73,33% (LK: 43,33%; GK schriftlich: 30%) und die mündlichen Fächer somit nur die Übrigen 26,66%:
Im Folgenden wird erst aufgezeigt, wie die erreichte Gesamtpunktzahl, die Durchschnittspunktzahl und die Durchschnittsnote bei einer Abiturprüfung für Externe berechnet wird. Am Ende des Artikels folgen mehrere Anwendungsbeispiele.
Berechnung der Gesamtpunktzahlen in den einzelnen Prüfungsabschnitten
- Zuerst werden die Punkte der schriftlichen Leistungskurse addiert und anschließend mit 13 multipliziert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl im Bereich der Leistungskurse. Maximal sind hier 390 Punkte (von insgesamt 900) zu erreichen.
- Anschließend werden die Punkte der schriftlichen Grundkurse addiert und anschließend mit 9 multipliziert. Das Ergebnis entspricht der Gesamtpunktzahl im Bereich der schriftlichen Grundkurse. Maximal sind hier 270 Punkte (von insgesamt 900) zu erreichen.
- Daraufhin werden die Punkte der mündlichen Fächer addiert und anschließend mit 4 multipliziert. Das Ergebnis entspricht der Gesamtpunktzahl im Bereich der mündlichen Prüfungsfächer. Hier sind maximal 240 Punkte (von insgesamt 900) zu erreichen.
- Nun werden alle berechneten Gesamtpunktzahlen aus den Leistungskursen, den schriftlichen Grundkursen und den mündlichen Prüfungsfächern addiert. Das Ergebnis ist die Gesamtpunktzahl der Abiturprüfung. Maximal können 900 Punkte erreicht werden.
Besitzt man nun die Gesamtpunktzahl, lässt sich damit leicht die Durchschnittspunktzahl sowie die Durchschnittsnote des Abiturs berechnen:
Berechnung der Durchschnittspunktzahl
- Die errechnete Gesamtpunktzahl der Abiturprüfung wird durch 60 dividiert. Das Ergebnis entspricht der Durchschnittspunktzahl der Abiturprüfung.
Berechnung der Durchschnittsnote
Nun kommen wir zum interessantesten Teil dieses Artikels: Die Berechnung der Durchschnittsnote.
- Die Formel dafür lautet (17 – Durchschnittspunktzahl) / 3
- Das Ergebnis wird auf eine Stelle nach dem Komma abgelesen und nicht gerundet. Beispiel: Ein berechneter Notendurchschnitt von 1,199 würde 1,1 und nicht 1,2 entsprechen.
Sonderfall Ergänzungsprüfung
Wird in einem dieser [schriftlichen] Fächer auch mündlich geprüft, so ist zunächst das Gesamtergebnis im jeweiligen Prüfungsfach zu gleichen Teilen aus der schriftlichen und der mündlichen Prüfung zu bilden. Ein nicht ganzzahliges Ergebnis wird mathematisch gerundet.
Quelle: Externen-Abiturprüfungsordnung – PO-Externe-A
Dieser Schritt erfolgt schon, bevor die Endnote bekanntgegeben wird durch die jeweilige Prüfungsschule und die Endnote, wie sie auf dem Abiturzeugnis steht, kann ganz normal zur Rechnung genutzt werden, denn sie entspricht dann dem bereits kombinierten Ergebnis aus schriftlicher und mündlicher Prüfung.
Beispiele
Im Folgenden zeige ich verschiedene Beispiele, um einige der erklärten Richtlinien zu veranschaulichen:
Zeugnis 1:
- LK 1: 11 Punkte
- LK 2: 13 Punkte
- GKs 1: 10 Punkte
- GKs 2: 9 Punkte
- GKm 1: 4 Punkte
- GKm 2: 3 Punkte
- GKm 3: 11 Punkte
- GKm 4: 15 Punkte
Gesamtpunktzahl der Leistungskurse: (11 + 13) * 13 = 312 Punkte
Gesamtpunktzahl der schriftlichen Grundkurse: (10 + 9) * 9 = 171 Punkte
Gesamtpunktzahl schriftlicher Prüfungsteil: 312 + 171 = 483 Punkte
Gesamtpunktzahl der mündlichen Grundkurse: (4 + 3 + 11 + 15) * 4 = 132 Punkte
Gesamtpunktzahl Abiturprüfung: 483 + 132 = 615 Punkte
Durchschnittspunktzahl Abiturprüfung: 615 / 60 = 10,25
Durchschnittsnote Abiturprüfung: (17 – 10,25) / 3 = 2,25 – entspricht 2,2
Zeugnis 2:
- LK 1: 14 Punkte
- LK 2: 14 Punkte
- GKs 1: 14 Punkte
- GKs 2: 14 Punkte
- GKm 1: 14 Punkte
- GKm 2: 14 Punkte
- GKm 3: 14 Punkte
- GKm 4: 0 Punkte
Dieses Ergebnis gilt als nicht bestanden. Kein einziges Fach im Externenabitur darf mit „ungenügend“ (0 Punkte) bewertet werden. Da im mündlichen Teil der Prüfungen auch keine Ergänzungsprüfung möglich ist, hätte der Prüfling hier das Abitur nicht bestanden.
Zeugnis 3:
- LK 1: 2 Punkte
- LK 2: 7 Punkte
- GKs 1: 12 Punkte
- GKs 2: 13 Punkte
- GKm 1: 10 Punkte
- GKm 2: 6 Punkte
- GKm 3: 9 Punkte
- GKm 4: 8 Punkte
Auch dieses Abitur ist nicht bestanden, denn in den Leistungskursen müssen mindestens 130 Punkte erreicht werden. Dies trifft hier jedoch nicht zu:
(2 + 7) * 13 = 117
Zeugnis 4:
- LK 1: 14 Punkte
- LK 2: 14 Punkte
- GKs 1: 14 Punkte
- GKs 2: 14 Punkte
- GKm 1: 14 Punkte
- GKm 2: 14 Punkte
- GKm 3: 14 Punkte
- GKm 4: 14 Punkte
Gesamtpunktzahl der Leistungskurse: (14 + 14) * 13 = 364
Gesamtpunktzahl der schriftlichen Grundkurse: (14 + 14) * 9 = 252
Gesamtpunktzahl schriftlicher Prüfungsteil: 364 + 252 = 616
Gesamtpunktzahl der mündlichen Grundkurse: (14 + 14 + 14 + 14) * 4 = 224
Gesamtpunktzahl Abiturprüfung: 616 + 224 = 840
Durchschnittspunktzahl Abiturprüfung: 840 / 60 = 14
Durchschnittsnote Abiturprüfung: (17 – 14) / 3 = 1 – entspricht 1,0
Ich hoffe, dass euch mein Artikel geholfen hat und ihr damit erfolgreich euren Notendurchschnitt für das Externenabitur in NRW berechnen konntet. Ihr habt Fragen, Anmerkungen oder einen Fehler im Artikel gefunden? Dann freue ich mich über euren Kommentar!
Verwendete Quelle: „Verordnung über die Abiturprüfung für Externe (Externen-Abiturprüfungsordnung – PO-Externe-A)“
Danke, hat mir geholfen, da man ansonsten nicht viel zu dieser spezifischen Thematik findet.
Hey, das bedeutet, dass selbst wenn man 0 Punkte schriftlich in einem Fach bekommen sollte, noch in die Nachprüfung kann und nur das daraus resultierende Gesamtergebnis nicht 0P betragen darf?
Hallo Sandra,
bitte entschuldige, dass ich dir erst jetzt antworte. Dein Kommentar ist leider als Spam markiert worden, ich habe diesen leider übersehen :/
Ich bin mir nicht ganz sicher, meine Abiturprüfungen liegen nun ja auch schon sechs Jahre zurück. Ich würde dir daher empfehlen, dies bei der zuständigen Bezirksregierung, die das Ganze organisiert, zu erfragen – eventuell kannst du mir dann ja hier eine Rückmeldung geben, das hilft anderen sicher auch weiter.
Liebe Grüße
Lars